Alles drauf?
Fotografiere oder scanne Vorder- und Rückseite vollständig, ohne abgeschnittene Ränder, Schatten oder Unschärfe.
Du brauchst keinen perfekten Papierstapel. Du brauchst lesbare Belege, geprüfte Daten und eine Ablage, in der du alles wiederfindest.
Kurz gesagt: Erfasse den ganzen Beleg scharf, prüfe Händler, Datum und Betrag und bewahre ihn geordnet und reproduzierbar auf. Ein Scan allein ist noch kein rechtssicheres Archiv.
Drei kleine Kontrollen sparen dir später die große Suchaktion. Du behältst dabei immer das letzte Wort.
Fotografiere oder scanne Vorder- und Rückseite vollständig, ohne abgeschnittene Ränder, Schatten oder Unschärfe.
Vergleiche Händler, Datum, Gesamtbetrag und Kategorie kurz mit dem Original. Vorschläge sind keine Fakten.
Ordne Beleg und Daten einem Zeitraum oder Vorgang zu. Halte offene Fälle sichtbar, statt sie wegzusortieren.
Geschäftsunterlagen und Belege sind in Österreich grundsätzlich sieben Jahre aufzubewahren. Für einzelne Fälle gelten längere Fristen.
Das USP erläutert die elektronische Aufbewahrung: Eine vollständige, geordnete und originalgetreue Wiedergabe muss während der gesamten Frist möglich sein. Ein Scan allein erfüllt diese Anforderungen nicht automatisch.
Quelle: USP, Aufbewahrungspflicht ↗Digitalisieren beginnt mit dem Original und endet nicht beim Scan. Richte einen Ablauf ein, der lesbare Dateien, nachvollziehbare Daten und offene Fragen verbindet. Die folgenden Schritte sind eine allgemeine Organisationshilfe und keine zugesagten App-Funktionen.
Prüfe Postfach, Kundenportale, Downloadordner und deine Papierablage. Lade vorhandene PDF-Rechnungen in ihrer ursprünglichen Fassung herunter. Für Papierbelege erstellst du zuerst eine vollständig lesbare Arbeitskopie. Fotografiere nötige Rückseiten und erfasse alle relevanten Seiten.
Öffne jede Datei. Sind Anbieter, Datum, Beträge und Währung lesbar? Stimmen Seitenzahl und Reihenfolge? Wenn eine Stelle fehlt, fordere eine vollständige Fassung an. Aus einem unscharfen Scan wird durch Übertragung in eine Tabelle keine verlässliche Information.
Auf Seite eins stehen Anbieter und Positionen, auf Seite zwei der Gesamtbetrag. Lege beide Seiten zusammen ab und prüfe den Gesamtbetrag auf der richtigen Seite. Eine einzelne Seite kann eine falsche Zwischensumme nahelegen.
Verwende einen stabilen Bezug zwischen Datei und Datensatz. Ein mögliches eigenes Dateischema ist 2026-10-07_Anbieter_Belegnummer.pdf. Wenn die Belegnummer fehlt, nutze eine interne Kennung und kennzeichne sie als solche. Überschreibe dabei keine andere Originaldatei und verändere nicht den Inhalt der Rechnung.
Eine Rechnung kann als Anhang und als Download auftauchen. Vergleiche Anbieter, Nummer, Datum und Betrag. Zwei Dateien bedeuten nicht automatisch zwei Ausgaben. Entscheide erst nach dem Vergleich, ob es sich um denselben Vorgang handelt.
Kontrolliere Anbieter, Belegdatum, Gesamtbetrag und Währung. Halte fehlende Angaben offen. Für die E/A-Rechnung kommt der tatsächliche Zahlungszeitpunkt hinzu; er ist nicht automatisch aus dem Rechnungsdatum ableitbar. Steuerliche Sonderfälle und Privatanteile klärst du getrennt.
Eine eigene Fragenliste verhindert, dass unklare Belege wie fertig geprüfte Datensätze wirken. Notiere pro Fall die interne Zuordnung, die offene Frage und den nächsten Schritt. So können du und deine Kanzlei die Klärung nachvollziehen.
Stimme Format und sicheren Übertragungsweg mit der Kanzlei ab. Prüfe stichprobenartig, ob der Originalbeleg vom Datensatz aus auffindbar ist. Eine erfolgreich gesendete Datei oder ein Export ersetzt kein geeignetes Aufbewahrungsverfahren.
Eine Sicherung ist nur brauchbar, wenn du Dateien wieder öffnen kannst. Prüfe regelmäßig an einer Kopie, ob relevante Dokumente vollständig lesbar wiederhergestellt werden können. Entsorge Papieroriginale nicht allein deshalb, weil eine digitale Arbeitskopie vorhanden ist.
Bei den Aufbewahrungsfristen gibt es Ausnahmen. Lege sie anhand deiner konkreten Situation mit deiner Steuerberatung fest.
Fachliche Grundlage, geprüft am 07.10.2026: USP: Aufbewahrungspflicht. Für die E/A-Rechnung: USP: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
BelegHelfer bereitet Angaben aus unterstützten PDF-Belegen vor. Du prüfst und korrigierst den Entwurf am Original und bestätigst die Daten für den verfügbaren Export. Zum Start nutzt du die Web-App im Browser. Eine iOS Companion App ist für später geplant. Eine Archivzertifizierung oder steuerliche Beurteilung wird nicht versprochen.
Nicht pauschal. Die elektronische Aufbewahrung muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen; ein einfacher Scan allein reicht dafür nicht automatisch. Kläre Sonderfälle mit deiner Steuerberatung.
Ein vollständiges, scharfes Foto ist eine gute Arbeitskopie. Ob es die rechtliche Aufbewahrung erfüllt, hängt zusätzlich von deinem Verfahren und Speichersystem ab.
BelegHelfer bereitet Angaben aus unterstützten PDF-Belegen vor. Du vergleichst den Entwurf mit dem Original, korrigierst bei Bedarf und bestätigst die Daten für den verfügbaren Export. Zum Start gibt es die Web-App für österreichische Selbstständige und EPU. Eine iOS Companion App ist für später geplant. BelegHelfer ist keine Archivlösung und ersetzt keine Steuerberatung.
Die Web-App für österreichische Selbstständige und EPU ist in Vorbereitung. Eine iOS Companion App ist für später geplant. Melde dich kostenfrei und unverbindlich für den Start der Web-App vor.
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